Mobil trotz Rollstuhl: Wichtige Anträge für dich, dein Auto, die Öffis

Mobil trotz Rolli? Klar! Und Ermäßigungen gibt es auch.

Im Zuge der Nachteilsausgleiche gibt es aber auch "Vorteile" beim Thema Mobilität für Menschen mit Behinderungen. (Wobei Vorteil das falsche Wort ist!)

Antrag auf das Beiblatt für den Schwerbehindertenausweis

Günstiger mit Behinderung in Bus und Bahn unterwegs:

Du bist oft mit den Öffentlichen🚌 🚋 🚈 unterwegs und hast einen Behindertenausweis mit mindestens einem der Merkzeichen
"G", „aG“, "H", „Bl“ oder "Gl"?
Dann erkundige dich bei deiner Kommunalverwaltung 👩🏼‍💼 oder bei zuständiger Stelle (da, wo du den Antrag für den Schwerbehindertenausweis hingeschickt hast) nach dem
Beiblatt für den Schwerbehindertenausweis.
Damit kannst du entweder ein Jahr für 91,00 Euro oder 6 Monate für 46,00 Euro 💶 (Stand 03:2023) Bus und Bahn (2. Klasse) fahren.
Mit Merkzeichen "H" oder "Bl" gibt es das Beiblatt kostenfrei. Bei Merkzeichen "B" kannst du noch eine Begleitperson gratis mitnehmen.
Ebenfalls kann das Beiblat kostenfrei sein, wenn du Sozialleistungen erhälst. Auskunft gibt dein zuständiges Versorgungsamt.

Antrag auf Parkerleichterung

Foto von einem Parkausweis für Menschen mit Behinderungen.

Du hast einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "aG" und / oder "B"? Dann kannst du eine blaue Parkerleichterung bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Mit dieser Parkerleichterung kannst du Behindertenparkplätze nutzen und hast national wie auch international diverse weitere Vorteile beim Parken wie zum Beispiel (Stand 03:2023):

➡️ In Deutschland werden folgende Parkerleichterungen eingeräumt:
🚗 Im eingeschränkten Halteverbot oder Zonenhalteverbot bis zu 3 Stunden. Die Ankunftszeit MUSS durch eine ausliegende Parkscheibe gekennzeichnet sein.
🚗 Überschreiten der zugelassenen Parkdauer im Zonenhalteverbot wenn dort die Parkdauer durch ein Zusatzzeichen zugelassen ist.
🚗 Länger als angegeben darf geparkt werden an Stellen, die durch die Zeichen "Parken", "Parkraumbewirtschaftungszone" oder "Parken auf Gehwegen" gekennzeichnet sind.
🚗 Parken während Ladezeiten in Fußgängerzonen  in denen das Be- und Entladen in bestimmten Zeiten erlaubt ist.                                          

🚗 Parken an Parkscheinautomaten und Parkuhren ohne bezahlen zu müssen und ohne zeitliche Begrenzung Begrenzung.
🚗 Im Anwohnerparken bis zu 3 Stunden. Parkscheibe auslegen!        
🚗 Parken in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der markierten Parkflächen, wenn der fließende Verkehr nicht behindert wird.

👋 Diese Parkerleichterungen dürfen in Anspruch genommen werden, wenn in zumutbarer Entfernung keine Parkalternative besteht. Die maximale Parkzeit beträgt 24 Stunden.
Der Parkausweis & die Parkscheibe MÜSSEN gut sichtbar im Auto liegen❗
➡️ Zum Beantragen brauchst du folgende Dokumente:
Gültigen Ausweis, Schwerbehindertenausweis, aktuelles Foto (bei Merkzeichen aG und Bl). Deine örtliche Zulassungsbehörde ist dein Ansprechpartner.

Extrem wichtig bei der Benutzung der blauen Parkerleichterung

‼️ Hast du eine blaue EU Parkerleichterung und möchtest sie nutzen, dann MUSST du den Sonderparkausweis gut sichtbar ins Auto legen.
Nur den Schwerbehindertenausweis auf das Armaturenbrett zu legen reicht NICHT aus!
Der amtliche blaue Sonderparkausweis muss gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt werden.
‼️ Der Parkausweis ist personenbezogen. Heißt:
Ist der Besitzer der blauen Parkerleichterung nicht mit im Auto, darf sie auch nicht genutzt werden.
Dabei ist es egal, ob der Besitzer selbst fährt, oder als Beifahrer mit im Auto ist. Hauptsache, er IST dabei!
Wenn du mit einer „geliehenen“ blauen Parkerleichterung parkst und erwischt wirst, zahlst du die Abschleppkosten UND es droht die eine Klage wegen Missbrauch von Ausweispapieren.
Bist du im Besitz des Parkausweises, kannst aber nicht selbst Auto fahren, ist das kein Problem. DU kannst dir trotzdem eine blaue Parkerleichterung ausstellen lassen. Auch wenn jemand anderes fährt.
Wichtig ist nur, dass DU mit im Auto bist!
Ebenso ist es egal, ob ihr mit deinem Auto oder ob du bei jemandem in dessen Auto mitfährst.
Hauptsache, du bist mit an Bord. Dann passt alles!

Die orangefarbene Ausnahmegenehmigung

🇩🇪 In Deutschland gibt es einen weiteren Parkausweis. Der ist orange.
Dein zuständiges Straßenverkehrsamt stellt den Ausweis kostenlos aus. Du bekommst ihn, wenn du eine anerkannte Schwerbehinderung hast UND wenn einer der Punkte vorliegt:
👉 Merkzeichen G und B und ein GdB von 80 oder höher für Einschränkungen der Beine oder der Lenden-Wirbelsäule.
👉 Merkzeichen G und B und ein GdB von 70 oder mehr für Einschränkungen der Beine oder der Lenden-Wirbelsäule und gleichzeitig ein GdB von 50 oder hoher durch eine Funktionsstörung des Herzens und der Lunge,
👉 Morbus oder Colitis und ein Grad der von 60 oder höher, Crohn ulcerosa Behinderung • Künstlicher Darmausgang und gleichzeitig künstliche 👉👉 Harnableitung und ein Grad der Behinderung von 70 oder höher.

Mit dem orangenen Parkausweis darfst du:
💡 in Fußgängerzonen während der Ladezeit,
💡 in Fußgängerzonen während der Ladezeit,
💡 in verkehrsberuhigten Bereichen, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden,
💡 im eingeschränkten Halteverbot, im Zonen-Halteverbot und auf Anwohner-Parkplätzen bis zu 3 Stunden parken. Parkscheibe nicht vergessen!
‼️ Auf Parkplätzen für Menschen mit Behinderungen (Schild: Rollstuhlfahrer) darfst du mit dem orangenen Parkausweis NICHT parken.
Du darfst meistens maximal für 24 Stunden parken. Ausnahme: Privatparkplätze geben eine andere Vorgabe vor. Dann gilt diese.

Extrem wichtig bei der Benutzung der orangenen Sondergenehmigung

‼️ Hast du eine orangefarbene Sondergenehmigung und möchtest sie nutzen, dann musst du
Den Sonderparkausweis gut sichtbar ins Auto legen.
Nur den Schwerbehindertenausweis auf das Armaturenbrett zu legen reicht NICHT aus!
Der amtliche die orangene Sondergenehmigung muss gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt werden.
‼️ Der Parkausweis ist personenbezogen. Heißt:
Ist der Besitzer der orangenen Ausnahmegenehmigung nicht mit im Auto, darf sie auch nicht genutzt werden.
Dabei ist es egal, ob der Besitzer selbst fährt, oder als Beifahrer mit im Auto ist. Hauptsache, er IST dabei!
Wenn du mit einer „geliehenen“ orangenen Ausnahmegenehmigung parkst und erwischt wirst, zahlst du die Abschleppkosten UND es droht die eine Klage wegen Missbrauch von Ausweispapieren.
Bist du im Besitz des Parkausweises, kannst aber nicht selbst Auto fahren, ist das kein Problem. DU kannst dir trotzdem eine  orangene Ausnahmegenehmigung ausstellen lassen. Auch wenn jemand anderes fährt.
Wichtig ist nur, dass DU mit im Auto bist!
Ebenso ist es egal, ob ihr mit deinem Auto oder ob du bei jemandem in dessen Auto mitfährst.
Hauptsache, du bist mit an Bord. Dann passt alles!

Ein privater Parkplatz an der Straße, cool!

Der persönliche Parkplatz
Einen eigenen Parkplatz an der öffentlichen Straße: Toll!
Hast du eine anerkannte Schwerbehinderung, kannst du einen persönlichen Behindertenparkplatz für deinen Wohnort und für deine Arbeitsstelle beantragen.
In der Fachsprache heißen diese Parkplätze "Personenbezogene Parkplätze".
Auf dem Schild am markierten Parkplatz steht dann: ,,Mit Parkausweis Nr 12345“
Du bist im Besitz des entsprechenden Parkausweis und legst diesen sichtbar hinter die Windschutzscheibe beim Parken. So ist ersichtlich, dass der rechtmäßige Nutzer den Parkplatz benutzt. Alle anderen werden von der Polizei oder dem Ordnungsamt abgeschleppt wenn sie erwischt werden.
So einen „privaten Parkplatz“ bekommt man jedoch nur nach einer ausführlichen Überprüfung:
Du benötigst:
👉 Schwerbehindertenausweis,
👉 blaue Parkerleichterung,
👉 ärztliches Attest, welche eine geringe Gehfähigkeit bescheinigt,
👉 Arbeits- oder Ausbildungsvertrag bzw. Mietvertrag,
👉 Begründung, warum solch ein privater Parkplatz benötigt wird.
Diese Unterlagen gibst du beim zuständigen Straßenverkehrsamt ab. Dann wird geprüft und entschieden.

Es gibt bundeslandabhängige Ausnahmen bei den Parksonderregelungen:

Neben den bundesweit einheitlichen Regelungen bei den bereits genannten Parkausweisen (blau und orange) haben einzelne Bundesländer, zum Beispiel Bayern, Berlin, Brandenburg und Hessen
noch eigene Regelungen und vergeben weiteren Personenkreisen Parkerleichterungen.
Ob du solch eine individuelle Parkerleichterung bekommen kannst, erfrage bitte bei deiner Straßenverkehrsbehörde.         
                                                                                                                              

Steuerermäßigung für EIGENEN PKW beantragen:

Du hast einen auf dich zugelassenen PKW und einen Behindertenausweis mit Merkzeichen "H", "Bl" und / oder "aG"?
Dann fahre doch mal beim zuständigen Zollamt vorbei und beantrage eine Steuerermäßigung um 100% 💶 für dein Fahrzeug!

Zeitgleich kannst du auch das Beiblatt für kostenlose Beförderung in den ÖPNVs nutzen.

Du hast im Behindertenausweis "G" und / oder "Gl"?
Dann kannst du die Steuern für dein KFZ mit Antrag beim zuständigen Zollamt um 50% reduzieren 💶.
Hier musst du dich entscheiden, ob du das Beiblatt für den ÖPNV ODER die Steuerermäßigung wahrnehmen möchtest. Beides geht nicht.

➡️ Ich fahre bei Erhalt des verlängerten Behindertenausweises immer beim Zollamt vorbei, sage dort, was ich möchte und zeige meine KFZ Papiere und den neuen Behindertenausweis vor 👨‍💼.
10 Minuten und das Ding ist eingetütet.

 (Fast) gratis Taxi fahren!?

Gesundheitskassen zahlen gewissen Fahrten mit dem Taxi 🚕 für Patienten mit Schwerbehindertenausweis wenn nachgewiesen ist, dass die Fahrt mit anderen Transportmitteln unzumutbar ist. Dies ist bei in seiner Mobilität dauerhaft eingeschränkten Menschen so.
Dafür benötigt es das Merkzeichen "aG", "Bl" oder "H" im Schwerbehindertenausweis 👩🏻‍🦽👨🏼‍🦯.
Oder bei Einstufung in Pflegegrad 3 (wegen dauerhaft eingeschränkter Mobilität), 4 oder 5
Wer dauerhaft in der Mobiltät eingeschränkt ist, jedoch keinen Schwerbehindertenausweis besitzt, kann sich mit einer Einzelfallprüfung seitens der Gesundheitskasse gleichstellen lassen. Eine Zuzahlung muss zu jeder Einzelfahrt (Hin und Rück zählen als 2 Fahrten!) stets geleistet werden.
Sprich am besten mit deinem Arzt 👨🏼‍⚕️ über die Taxischeine. Er wird dir alles erklären.
Dass Fahrten von der Kasse NUR für bestimmte medizinische 🏥 Zwecke übernommen werden und nicht, weil man mal eben Tante Erna 🙋🏻‍♀️ besuchen möchte, versteht sich von selbst.

Ein Schild auf dem

Zusammenfassung
Beiblatt: Bei entsprechenden Merkzeichen bei deiner zuständiger Stelle beantragen.
⇒ Parkerleichterung: Bei Zulassungsstelle beantragen.
⇒ Ausnahmegenehmigung: Bei Straßenverkehrsamt beantragen.
⇒ Personenbezogener Parkplatz: Bei Straßenverkehrsamt beantragen.
⇒ Steuerermäßigung für eigenen PKW: Mit Papieren beim Zollamt vorfahren.
⇒ Taxischeine: Hausarzt kontaktieren.

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