👉💡 Im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) steht die allgemeine Definition von Barrierefreiheit.
Paragraph 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) definiert Barrierefreiheit folgendermaßen:
♿✔️ Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmitel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.
❗ Die Kurzform: Nur wenn du es alleine kannst, ist's barrierefrei.
Allerdings ist es ok, wenn behinderungsbedingt benötigte Hilfen dafür gebraucht werden!
👉💡 So richtig bewusst beschäftigen sich die meisten Menschen mit dem Thema Barrierefreiheit erst in der Wohnung oder im Haus, wenn sie älter werden oder wenn eine Geh-, Seh-, oder Gleichgewichtsstörung auftritt.
Warum erst so spät? Wenn sich nach und nach neue Anforderungen an die Umgebung und besonders an das eigene Wohnumfeld ergeben, ist es bereits kurz vor 12! Besser schon vorher mit dem Thema beschäftigen.
Bei Rollstuhlfahren für Anfänger bekommst du Tipps für ein barrierefreies Wohnumfeld.
Du solltest dir bei einer Planung unter Anderem folgende Fragen stellen:
👉 Sind alle Eingänge und oberen Etagen für Rollator oder Rollstuhl zugänglich?
👉 Ist überall genug Platz zum Wenden vorhanden?
👉 Gibt es irgendwo Stolperfallen?
👉 Sind Lichtschalter, Steckdosen und Fensterriegel bequem erreichbar?
Wir haben viel in Gesetzen geregelt. Allerdings noch nicht, durch welche konkreten baulichen Merkmale (durch welche Ausstattung) eine Wohnung nun offiziell barrierefrei wird. Das steht (noch nicht) im Gesetz zur Barrierefreiheit.
Dafür haben wir aber dafür sogenannte DIN-Normen. (DIN Deutsche Industrie Norm)!
Die Begriffe "barrierefrei" und "rollstuhlgerecht" sind exakt definiert und garantieren uns damit bestimmte Ausstattungsmerkmale:
Verantwortlich dafür, die DIN 18040!
Darin sind bestimmte Normen für barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen festgelegt. Unterteilt ist die DIN 18040 in 2 Gruppen:
👉 DIN 18040-1 bezieht sich auf die Barrierefreiheit in Öffentlichen Gebäuden.
👉 DIN 18040-2 normiert die barrierefreie Gestaltung von Wohngebäuden.
Bei Wohngebäuden ist gemäß DIN 18040-2 noch einmal zwischen
💡 dem öffentlich zugänglichen Bereich und
💡 den Wohnungen selbst zu unterscheiden.
Denn für die beiden Bereiche ist der Begriff barrierefrei, es soll ja nicht zu einfach werden, jeweils etwas unterschiedlich definiert. Die wichtigsten Kriterien für eine barrierefreie Wohnung nach DIN 18020-2 ( Privater Wohnbereich):
Bewegungsflächen: In Fluren und Wohnungen 1,20 x 1,20 Meter.
Bodenbeläge: Fest verlegt, rutschhemmend, kontrastierend gestaltet, nicht spiegelnd oder blendend.
Türen: 0,80m breit und 2,05m hoch, Türdrücker auf 85cm Höhe, Bewegungsfläche vor und hinter Türen.
Bedienungselemente: 50cm Abstand vor Raumecken und Begrenzungen, Bedienelemente / Haltesysteme mit taktilen Informationen in 85cm Hohe.
Die wichtigsten Kriterien für eine barrierefreie Wohnung nach DIN 18020-2 (Privater Wohnbereich):
👉Türen und Fenster: Leicht zu offnen und schließen (maximal 25 N).
👉 Fenster in Aufenthaltsräumen in 60cm Höhe, Glastüren mit Sicherheitsmarkierungen auf Augenhohe.
👉 Bad: WC 70 Zentimeter tief, 46 bis 48 Zentimeter hoch, mit barrierefreier Vorwandinstallation für Stützklappgriffe und Rückenlehne im Bedarfsfall, Waschtisch unterfahrbar mit gut greifbarer Armatur und Temperaturbegrenzung, Badewanne nachträglich aufstellbar.
👉 Wohn- und Schlafräume: Bewegungsflächen vor dem Bett von 1,20m auf einer Seite und 90cm auf der anderen Seite.
👉 Küche: Herd, Kühl-Gefrierkombination, Spülmaschine sollten auch im Sitzen gut erreichbar sein, Arbeitsflächen unterfahrbar, Oberschränke vertikal verschiebbar, Schranklift, helle Beleuchtung.
👉 Balkon: Schwellenlos erreichbar mit Bewegungsflächen wie Türen und Fenster, Brüstung teilweise ab 60 Zentimeter durchsichtig.
👉 Sicht: Gute Sichtverhältnisse durch Licht, Farben, Kontraste und Beleuchtung; Licht-Schaltung durch Bewegungsmelder, ausreichend lange Beleuchtungsintervalle.
Diese Auflistung von Wohnungsmerkmalen stellt nicht die Vorgaben der DIN 18040-2 als Ganzes dar und ersetzt keinesfalls die DIN 18040-2 selbst!
Dies hier dient als reine Informationsquelle, was dort u.A. zu finden ist.
Die wichtigsten Kriterien für eine barrierefreie Wohnung nach DIN 18020-2 (Öffentlicher Bereich von Wohngebäuden):
👉 Gehwege: Mind. 1,20 Meter breit, schwellenlos, gut befahrbar, gut beleuchtet, mit Orientierungshilfen.
👉 Rampen: Mind. 1,20m breit, mit beidseitigem Handlauf und Radabweiser, max. 6 Prozent Steigung.
👉 Treppen: Geradläufig mit Kantenmarkierung, beidseitiger Handlauf.
👉 Aufzüge: Mindestens 1,10 x 1,40 Meter mit taktil erfassbaren Befehlsgebern und akustischen Signalen und Ansagen, Sitzgelegenheit und Spiegel.
👉💡 Bei der Infrastruktur des Gebäudes schließt der Begriff "barrierefrei" automatisch auch die Zugänglichkeit für Rollstuhlfahrer ein. Ist also gleichbedeutend mit "rollstuhlgerecht", Das gilt für alle Wege, wo Rollstuhlnutzer unterwegs sein können: Zufahrtswege, Garagen, Flure und den Bereich bis hinter die Wohnungseingangstür.
Privater Wohnbereich: Hier wird dann noch einmal zwischen zwei Standards unterschieden.
♿ Barrierefrei nutzbaren Wohnungen
♿ Barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen.
👉💡 Der Begriff "barrierefrei" hat die beiden früher öfters gebräuchlichen Begriffe "behindertengerecht" oder "-freundlich" im offiziellen Sprachgebrauch ziemlich abgelöst.
Warum, klang doch auch gut!?
Naja, diese zwei Wortkombinationen können ungewünschte Assoziationen auslösen:
Sie legen nahe, dass für mobilitätseingeschränkte Menschen besondere Bedingungen gelten müssten bzw sie besondere Unterstützung benötigen.
Das ist zwar von der Sache her nicht völlig falsch, aber nicht erstrebenswert. Es geht primär um eine allgemeine Gestaltung des Lebensumfeldes, so dass von Vorneherein für niemanden
Einschränkungen entstehen und alle gleichermaßen teilhaben können.
Ohne das Wort "behindert" zu brauchen.
👉💡 Eine rollstuhlgerechte Wohnung entspricht also allen Standards einer barrierefreien Wohnung, erfüllt aber darüber hinaus weitere Anforderungen:
Während bei einer barrierefreien Wohnung eine Türdurchgangsbreite von 80 Zentimeter ausreichend ist, sind laut DIN für Rollstuhlfahrer 90 Zentimeter notwendig.
Barrierefreiheit ist durch Bewegungsflächen von 120 x 120 Zentimeter gegeben, damit eine Wohnung rollstuhlgerecht ist, braucht es jedoch Flächen von 150 x 150 Zentimeter. Zum Beispiel im Badezimmer oder der Küche.
Ist ja nicht so, dass wir jetzt schon alle Fachwörter durchgekaut hätten....
👉💡❗ Die Begriffe "barrierearm", "schwellenarm" und barrierereduziert" klingen toll, sind allerdings nicht näher definiert.
Das hat zur Folge, dass dir bei der Besichtigung einer als barrierearm, schwellenarm oder barrierereduzierten Wohnung soweit alles begegnen kann. Ist ja nix verbindliches!
Vielleicht hast du Glück und erwischst einen Aufzug, einenTreppenlift oder eine bodengleiche Dusche. Joar, vielleicht sind aber auch die vorhandenen Barrieren niedrig und einfach mal wenige Schwellen vorhanden!? Man weiß es nicht so genau. Bei solchen Beschreibungen ist also Vorsicht geboten. Ob andere Dinge, wie ausreichend große Bewegungsflächen zum Manöverieren und breite Türdurchgänge vorhanden sind, bleibt bei dieser Beschreibung auch erst einmal ungeklärt. Ist halt nicht genau definiert.
Erwarte lieber wenig und freue dich, wenn es besser kommt!
Na komm, EIN Fachwort geht jetzt auch noch. Unterhalten wir uns über:
👉💡❗ Ist eine Wohnung "behindertengerecht", ist sie an die individuellen Bedürfnisse des Bewohners angepasst. Das kann also heißen, dass sie vollständig mit dem Rollstuhl zugänglich ist, Tische, Herd und Arbeitsplatten unterfahrbar sind und die Toilette erhöht und mit einer Stützhilfe versehen ist.
Knackpunkt: Kann, muss aber nicht sein. Die Wohnung wurde an den VORMIETER angepasst. Das kann, muss aber nicht passen für dich. Denn angesichts der Vielzahl an möglichen Behinderungen definiert der Begriff keine standardisierten Ausstattungskriterien, bringt also in der Realität u.U. rein gar nichts.
Möchtest du dir eine wie auch immer beschriebene Wohnung anschauen, informiere dich am besten im Vorfeld ziemlich genau oder nimm dir eine fachkundige Begleitung mit zur Wohnungsbesichtigung.
Du solltest dich allein auf die Begriffe barrierefrei oder "rollstuhlgerecht" verlassen. Die sind definiert und schon das Werben damit verpflichtet zu der Einhaltung der Standards nach DIN-Norm 18040-2. Trotzdem solltest du auch dann wissen, was eingehalten werden muss und nicht jemand mit den Begriffen einfach geschummelt hat.
Nachmessen ist besser als glauben, Wissen ist besser als Vertrauen.
Dein Stichwort sind "wohnumfeldverbessernde Maßnahmen":
Was das ist, welche Vorrausstzungen dafür nötig sind und wie es funktioniert erkläre ich dir hier!
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