Allgemeine Informationen zum Schwerbehindertenausweis
Der Schwerbehindertenausweis ist ein einheitlicher Nachweis über den Status als schwerbehinderter Mensch.
Er gilt bundesweit.
Bei einem Blick auf den Ausweis erhält der Betrachter Auskunft über die Schwere der Behinderung, den Grad der Behinderung (Kurzform: GdB), die Gültigkeitsdauer und eventuelle Merkzeichen.
Wofür ist der Schwerbehindertenausweis gut?
Mit deinem Schwerbehindertenausweis kannst du dich bei Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern, Freizeit- und Kultureinrichtungen, Behörden etc als schwerbehindert ausweisen.
Du musst bzw solltest deinen Schwerbehindertenausweis vorzeigen um per Gesetz festgelegte oder freiwillig gewährte Nachteilsausgleiche (das können Rabatte oder sonstige Vergünstigungen sein) in Anspruch nehmen zu können.
Es wird bunt
Die Grundfarbe aller Schwerbehindertenausweise ist grün.
Wurde eines der Merkzeichen „G“, „aG“, „H“, „Bl“ oder „Gl“ festgestellt, ist der Ausweis halb grün und halb orange.
Der Ausweis in halb grün und halb orange berechtigt zur vergünstigten Beförderung im öffentlichen Personenverkehr.
Alle rechtlichen Grundlagen für den Schwerbehindertenausweis sind in der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) festgelegt.
Wer bekommt einen Schwerbehindertenausweis?
Hast du einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr, gilst du in Deutschland als Schwerbehindert.
👉 Hast du deinen Wohnsitz in Deutschland,
👉 arbeitest in Deutschland
👉 oder hälst du dich für gewöhnlich hier auf,
bekommst du nach Erhalt des Bescheides auf formlosen Antrag einen Schwerbehindertenausweis ausgestellt.
Wie beantragst du einen Schwerbehindertenausweis?
Zu erst geht es mit dem Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung los.
Dieser Antrag wird (meist) beim zuständigen Versorgungsamt gestellt. Hilfe zum Antrag gibt es hier.
Meist gibt es die Anträge online zum Herunterladen und zu Hause ausfüllen. Dein Arzt berät dich sicher gerne!
Wird vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr festgestellt, bekommst du, auf formlosen Antrag und Einsendung eines Passbildes, kostenlos einen Schwerbehindertenausweis ausgestellt.
Unbefristete Schwerbehindertenausweis sind die Ausnahme.
Meistens wird er für die Dauer zwischen 2 bis 5 Jahren ausgestellt. Nähert sich das Ablaufdatum, musst du einen Antrag auf Verlängerung einreichen. So 3 Monate vor Ablauf solltest du aktiv werden.
Ein unbefristeter Ausweis gibt es eher selten. Und zwar nur dann, wenn keine wesentliche Änderung der gesundheitlichen Verhältnisse und damit eine Änderung des GdB zu erwarten ist.
Cool, mir geht es besser! Mist, es wird ja immer schlimmer...
Wenn sich dein Gesundheitszustand wesentlich verändert, sprich es besser oder schlechter wird, musst du dies dem Versorgungsamt mitteilen.
Dann wird unter Umständen der Grad der Behinderung und ggf auch Merkzeichen neu festgesetzt.
Ich habe einen Schwerbehindertenausweis, die Behindertenparkplätze stehen mir offen!
NEIN!
Der Schwerbehindertenausweis alleine bringt dir da gar nichts und du darfst den Behindertenparkplatz (das sind die Parkplätze mit dem Rollstuhlsymbol auf dem Schild) nicht nutzen.
Wenn du die Vorgaben zur Beantragung einer Parkerleichterung hast, kannst du dir eine blaue Parkerleichterung ausstellen lassen.
DANN darfst du auch auf den Parkplätzen für Menschen mit Behinderung parken.
Selbst wenn du die Anforderungen erfüllst und hast keinen blauen Parkausweis dabei, darfst du dort nicht parken. Es nutzt auch nix, den Schwerbehindertenausweis auszulegen. Ausschließlich die blaue Parkerleichterung berechtigt zum Parken auf den Sonderparkplätzen.
Muss ich den Schwerbehindertenausweis jetzt immer bei mir haben?...?
Nein, musst du nicht. Allerdings:
Ohne Vorlage des Ausweises auch keine Nachteilsausgleiche* in Form von Rabatten oder Anderem.
Empfehlung: Steck ihn dir ins Portemonaie und die Sache ist erledigt.
* Nachteilsausgleiche...? Das sind unterschiedliche Hilfen für Menschen mit Behinderung. Sie sollen wegen der vorhandenen Behinderung bedingte Nachteile und Mehraufwendungen (etwas) kompensieren.
Was für Nachteilsausgleiche bekommt man denn so?
Da gibt es zum Einen die gesetzliche geregelten Nachteilsausgleiche wie zum Beispiel:
Steuererleichterungen:
Der Behindertenpauschbetrag bei der Steuererklärung.
Die Ermäßigung bei der Kraftfahrzeugsteuer.
Mobilitätshilfen bei der Bahn.
Parksonderregelungen.
Nachteilsausgleiche im Arbeitsleben wie zum Beispiel der besondere Kündigungsschutz oder Sonderurlaub.
Dann gibt es noch die freiwilligen Nachteilsausgleiche:
In vielen Freizeiteinrichtungen gibt es Ermäßigungen (Schwimmbad, Kino, Freizeitpark, Zoo …)
Bei kulturellen Veranstaltungen und Orten gibt es auch oft Ermäßigungen (Museum, Konzerte, Musicals …)
Die Vergünstigungen gibt es stets nur auf Vorlage des Schwerbehindertenausweises an der Kasse oder bei der Ticketbestellung online. Es gibt KEINEN rechtlichen Anspruch auf freiwillig gewährte Ermäßigungen.
Bei den gesetzlichen Nachteilsausgleichen kann NICHT jeder alles in Anspruch nehmen.
Die einzelnen Ausgleiche sind abhängig von der Art und der Schwere der Behinderung und teilweise an bestimmte Merkzeichen gebunden..
Allerdings kann nicht jeder schwerbehinderte Mensch automatisch jeden einzelnen Nachteilausgleich in Anspruch nehmen. Die Nachteilsausgleiche sind an die Höhe des Grades der Behinderung, die Art der Behinderung oder die Zuteilung bestimmter Merkzeichen gebunden.
Schnelle Navigation